AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand  01.05.2019

W. Holz GmbH
Borwin Hafenrestaurant
Am Strande 2a
18055 Rostock

 

  • Vorrang

 

Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart worden sind.

 

  • Leistungsumfang

 

Kommt es abweichend zu dem vereinbarten Leistungsumfang zu einem geringeren als dem vereinbarten Bedarf, z.B. durch geringere Teilnehmerzahlen oder witterungsbedingte Umstände, so begründet dies keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Auftragsvolumens. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl muss bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich der Auftragnehmerin mitgeteilt werden.

 

  • Fälligkeit und Verzug

 

Das vereinbarte Entgelt ist bei Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden oder dessen Bevollmächtigten zur Zahlung fällig. Bei Leistungen für gewerbliche Zwecke tritt der Verzug ohne Mahnung ein. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, neben dem sonstigen Verzugsschaden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben.

 

  • Preise, Zahlung, Inkasso

 

Alle Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (netto). Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise und AGB’s unseres Angebotes neuesten Datums. Wir geben eine Preisgarantie von 3 Monaten. Danach sind wir zu einer Preiserhöhung berechtigt.

 

  • Termine:  

 

Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.

 

  • Stornierung

 

Eine Anzahlung kann nur zurückerstattet werden, sofern der gebuchte Termin erneut vergeben werden konnte. In diesem Fall wird der gesamte Anzahlungsbetrag von uns zurückgezahlt. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, haftet der Auftraggeber bei einem Rücktritt von 90 Tagen vor der Veranstaltung mit 20% der Nettoauftragssumme, von 60 Tagen vor der Veranstaltung mit 40% der Nettoauftragssumme, mit 30 Tagen oder weniger vor der Veranstaltung mit 60% der Nettoauftragssumme, bei weniger als 7 Tagen in Höhe von 80% der Nettoauftragssumme, bei weniger als drei Tagen in Höhe von 85% der Nettoauftragssumme. Am Veranstaltungstag ist der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber schuldet deshalb die volle Auftragssumme (100% der Bruttoauftragssumme), wenn der Auftraggeber an unserer Leistung nicht mehr interessiert ist und uns hiervon erst am Veranstaltungstag unterrichtet.

 

  • Transportkosten

 

Die Transportkosten sind im Preis nicht enthalten. Mangels einer besonderen Vereinbarung sind wir berechtigt, die Kosten des Transports zu den Stundensätzen zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer gemäß des jeweils gültigen Angebotes abzurechnen.

 

  • Haftung und Transportkosten

 

Versenden wir Ware oder Mietgegenstände an einen anderen Ort, so geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten übergeben haben. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern geht die Haftung mit dem Zeitpunkt der Fahrzeugankunft am Bestimmungsort auf den Kunden über. Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort.

 

  • Mängel

 

Die Ware ist vom Auftraggeber beim Empfang sofort zu prüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem angegebenen Ansprechpartner der Auftragnehmerin anzuzeigen, ggf. telefonisch zu melden, damit wir für Abhilfe sorgen zu können. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Soweit der Kunde die Mietgegenstände nicht sauber zurückgibt, können wir ihm für die Kosten der erforderlichen Säuberung bis zu 50% der in der Mietpreisliste aufgeführten Mietzinsen zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnen.

 

  • Bruch und Verlust

 

Stellt die Auftragnehmerin Mobiliar und Geschirr zur Verfügung, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns Bruch und Schwund nach dem Neuwert zu ersetzen. Fehlmengen oder Beschädigungen am gelieferten Mobiliar und Geschirr hat der Auftraggeber bei Anlieferung zu reklamieren. Geschieht dies nicht, gilt die angelieferte Menge als genehmigt. Die Abrechnung über Bruch- und Fehlmengen erfolgt mit abschließender Rechnung oder ggf. später. Verbrauch und Fehlmengen werden am Firmensitz gezählt und festgestellt.

 

  • Schadenersatzpflicht

 

Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann. Haftungsausschlüsse oder – Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, den Mietzins für die ihm überlassene Sache solange zu entrichten, bis die geschädigte Sache wiederhergestellt oder für die beschädigte bzw. in Verlust geratene Sache Ersatz beschafft ist oder der Wert erstattet wurde.

 

  • Austauschrecht

 

Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht vorhanden sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.

 

  • Mietpreis, Mieteinheit

 

Die in unserer Preisliste aufgeführten Mietgebühren beziehen sich auf eine Dauer von 3 Tagen ohne Sonn- und Feiertage (Mieteinheit). Der Abhol- und Rückgabetag gilt jeweils als ganzer Tag. Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine solche Mieteinheit hinaus in Anspruch, so sind wir berechtigt, für jede neue Mieteinheit jeweils eine Gebühr in voller Höhe zu erheben.

 

  • Zuschläge

 

Wir sind berechtigt, für die Herstellung von Speisen an Sonn- sowie Feiertagen einen Zuschlag je Portion zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen.

 

  • Pflichten des Kunden

 

Unser Kunde ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist,

  • den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern;
  • uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, er hat in diesem Fall jegliche Reparatur zu unterlassen;
  • alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjekts auf seine Kosten einzuholen.

 

  • Besichtigungsrecht

 

Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.

 

  • Vertragszweck

 

Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und am vertraglich vorgesehenen Ort benutzen.

 

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Rostock. Gerichtsstand ist – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren – für Verträge mit Kaufleuten Rostock. Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, gelten für den Kunden die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Geschäftsführer: Christoph Wulff, Ute Wulff
– Amtsgericht Rostock
– HRB 0090
– Ust.-Id.-Nummer DE 137382691